Mit Abschluss eines Mietvertrages über ein Leihgerät bei TraunXperience (in der Folge „TX") erklärt der Mieter, die folgenden Geschäfts- und Haftungsbedingungen sowie Reparatur- und Ersatzregelungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
1.1 Allgemeines
Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gemäß Verwendung, einzusetzen. Für Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nicht an Dritte zu überlassen und es in einem funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist TX unverzüglich anzuzeigen, auch wenn die Reparatur bereits vor Rückgabe des Gerätes erfolgt ist.
1.2 Teilnahmebedingungen
Teilnahme- und mietberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die über eine ausreichende Schwimmfähigkeit (mindestens 5 Minuten freies Schwimmen) verfügen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die die sichere Ausübung des Wassersports beeinträchtigen könnten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.3 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes oder sonstige Schäden an Sachen und Personen, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten. Diesbezüglich hält der Mieter TX auch schad- und klaglos.
1.4 Haftungsausschluss von TX und Eigenverantwortung des Mieters
TX übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
Die Haftung von TX für von TX leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung ist nicht anzuwenden im Fall von Personenschäden, oder wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
1.5 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Im Falle von Ereignissen, die durch höhere Gewalt verursacht werden und außerhalb der Kontrolle von TX liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen), behält sich TX das Recht vor, den Verleih oder geplante Touren kurzfristig abzusagen oder zu unterbrechen.
Ersatztermin
TX wird in solchen Fällen stets bemüht sein, einen geeigneten Ersatztermin für die betroffene Leistung anzubieten. Bereits bezahlte Leistungen verfallen nicht und können für den neuen Termin oder eine andere Tour verwendet werden.
Sollte kein Ersatztermin möglich sein, bietet TX nach Absprache alternative Lösungen an, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen.
1.6 Voraussetzungen zur Nutzung
Schwimmfähigkeit
Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrags, dass er sicher schwimmen kann. Das Tragen einer Schwimmweste ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Schwimmwesten werden von TX kostenlos bereitgestellt und müssen während der gesamten Nutzung des Mietgegenstands getragen werden.
Körperliche Grundfitness
Die Nutzung eines SUP-Boards oder Kayaks erfordert eine grundlegende körperliche Fitness, um sicher mit möglichen Herausforderungen wie Strömungen oder längerer körperlicher Aktivität umgehen zu können. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, seine körperlichen Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.
Verhaltensregeln
Alkohol- und Drogeneinfluss sind strikt untersagt. Sollten Anzeichen von Beeinträchtigungen festgestellt werden, behält sich TX vor, die Vermietung zu verweigern oder laufende Touren sofort abzubrechen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Rechte von TX
Bei Nichteignung, unsachgemäßer Nutzung oder Verstößen gegen die Verhaltensregeln ist TX berechtigt, die Vermietung oder Tour abzubrechen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
1.7 Gewährleistung der Sicherheit und Funktionsprüfung durch TX
Alle Geräte und das dazugehörige Zubehör werden vor der Vermietung auf Funktionstüchtigkeit und sicherheitstechnischen Zustand geprüft.
Pflicht des Mieters zur Prüfung
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Übergabe selbst zu inspizieren und sichtbare Schäden sofort zu melden. Bei Nichtanzeige gilt das Gerät als einwandfrei übernommen.
1.8 Reparatur- und Ersatzregelungen
Schäden am Mietgegenstand
Kleinere Schäden (z. B. Einrisse): Für kleinere Reparaturen (z. B. kleiner Einrisse oder Einstiche) wird eine Pauschale von 12 Euro erhoben.
Mutwillige Zerstörung oder grob fahrlässiges Verhalten: Bei absichtlich verursachten Schäden oder grob fahrlässiger Nutzung haftet der Mieter in voller Höhe der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes.
Verlust oder Totalschaden
Im Falle eines Verlusts oder eines Totalschadens, der eine Reparatur unmöglich macht, ist der Mieter verpflichtet, den vollen Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts (Einkaufspreis) zu ersetzen. Dieser beträgt:
SUP-Board: 300 – 1.000 €
Raftingboot: 1.800 €
Kajak/Kanu: 600 – 2.500 €
Packraft: 500 – 1.000 €
Paddel: 50 €
Schwimmweste: 50 €
Neopren: 60 – 200 €
Ausnahmen
Schäden, die eindeutig auf Materialfehler oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind, fallen nicht in die Verantwortung des Mieters.
1.9 Nutzungsrichtlinien und Verantwortung des Mieters
Sorgfältige Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und die Sicherheitshinweise von TX einzuhalten.
Mutwilliges Verhalten
Bei mutwilliger Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung trägt der Mieter die volle Verantwortung und haftet für alle daraus resultierenden Kosten.
Einhaltung von Vorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, alle örtlichen Vorschriften und Regeln für Wassersport einzuhalten, einschließlich der Nutzung von Schwimmwesten und der Beachtung von Wetter- und Wasserbedingungen.
1.10 Bergung und Rückholung von Material
Im Falle der notwendigen Rückholung von Material aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mieters werden pauschal 90 € pro Stunde Aufwand sowie 2 €/km für Fahrzeugkosten verrechnet.
1.11 Nutzungsvorgaben & Verhalten
Das Befahren von geschützten oder gesperrten Gewässerabschnitten ist strikt untersagt. Rücksichtnahme auf Natur, Tiere, Anrainer sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll sind verpflichtend. Das Betreten privater Grundstücke ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
1.12 Zahlungsbedingungen
Kaution
TraunXperience behält sich vor, eine Kaution (Hinterlegung Ausweis) bei der Vermietung zu verlangen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands vollständig erstattet wird.
Fälligkeit von Ersatz- oder Reparaturkosten
Schäden oder Verluste sind sofort nach Rückgabe des Mietgegenstands zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno auf den ausstehenden Betrag fällig.
2. Touren
2.1 Persönliche Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
2.2 Sicherheit & Risiko
Jeder Teilnehmer an Touren von TX ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren der Sportagentur TraunXperience werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt.
Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber TX und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
Der Besteller der Tour versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht der gemeldeten Reiseteilnehmer abgab. Bergekosten (Notarzthubschrauber, Bergrettung etc.) sind, soferne diese nicht durch die bestehende Haftpflichtversicherung von TX gedeckt sind, vom zu bergenden Teilnehmer selbst zu tragen.
2.3 Abbruch der Tour / Ausschluss von Teilnehmern
Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen.
Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
2.4 Tourdauer
Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Die im Prospekt/website angeführten Zeiten gelten nur als Richtwert.
2.5 Haftung für Transporte
Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe.
2.6 Besondere Bedingungen für TX Touren
Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt.
Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
2.7 Fotos und Videos
Viele Gäste wünschen sich Fotos von den Touren, die wir nach Möglichkeit auch gerne anfertigen. Weiters fertigen wir auch Fotos und Videos an, die wir zu Werbezwecken nutzen (website, Facebook...).
Bei Buchung unserer Touren stimmen Sie persönlich zu, dass wir Fotos von Gruppen, bei denen Sie als Gruppenmitglied dabei waren, auch für diese Zwecke nutzen. Wir verpflichten uns, nur Fotos zu verwenden, die weder anzüglich sind, noch die Privatsphäre des Gastes verletzen.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.1 Haftung
Der Veranstalter haftet für Leistungen Dritter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung z.B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe. Der Veranstalter verfügt über eine Unternehmerhaftpflichtversicherung, die sämtliche Programme miteinschließt.
3.2 Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bezahlte Touren werden bei Absage rückerstattet, Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
3.3 Anmeldung
Mit unserer Buchungsbestätigung (zumeist per Mail) ist der Reisevertrag für beide Teile verbindlich und es werden vorliegende Reisebedingungen anerkannt. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Reiseanmeldung im Namen und Vollmacht aller der Anzahl nach gemeldeten Reiseteilnehmer abgibt (Gruppenbuchungen).
3.4 Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, Reiseleistungen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.
3.5 Preise
Alle Preise inklusive der derzeit gültigen MwSt-Sätze. Sämtliche Preisangaben verstehen sich pro Person, falls dies nicht anders angegeben wird.
3.6 Reiserücktritt, Stornos und Nichtantritt
Bei Rücktritt werden ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund folgende Stornokosten berechnet:
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10 % des gesamten Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag: 30 %
vom 14. bis 3. Tag: 50 %
vom 2. Tag an oder bei Nichtantritt: 100 %
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Europäische Reiseversicherung).
3.7 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Abwicklung der Buchung und gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bestätigung und Zustimmung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, der Buchung einer Tour oder der Nutzung der bereitgestellten Geräte akzeptiert der Kunde alle oben genannten Bedingungen, insbesondere den Haftungsausschluss, die Verpflichtung zur Schadloshaltung von TX, die Reparatur- und Ersatzregelungen sowie die Klausel zu höherer Gewalt.
Fragen zu unseren AGB?
Unser Team beantwortet gerne alle Fragen zu den Geschäftsbedingungen.