Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher:innen, Unternehmer:innen, Organisationen und Gruppen

Stand: Mai 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen für alle Kund:innen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1. Anbieter der Leistungen ist:

TraunXperience – Roland Fraunberger

Flurweg 5A/2
4650 Edt bei Lambach
Österreich

Telefon: Telefonnummer anzeigen
E-Mail: office@traunxperience.at
Website: traunxperience.at

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von TraunXperience, insbesondere für geführte Wasser-, Paddel-, Kajak-, Kanu-, SUP-, Rafting- und Schlauchboottouren, den Verleih von Ausrüstung sowie sonstige Freizeit-, Natur- und Erlebnisangebote.

1.3. Diese AGB gelten für Verbraucher:innen sowie für Unternehmer:innen, Organisationen, Vereine, Schulen, Gemeinden und sonstige Gruppen.

1.4. Für alle Kund:innen gilt Teil A. Für Verbraucher:innen gilt zusätzlich Teil B. Für Unternehmer:innen, Organisationen und Gruppen gilt zusätzlich Teil C, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

1.5. Maßgeblich ist jene Fassung der AGB, die den Kund:innen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurde.

2. Verbraucher:innen, Unternehmer:innen und Gruppen

2.1. Verbraucher:innen sind Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört.

2.2. Unternehmer:innen sind Personen oder Rechtsträger, für die das Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört.

2.3. Organisationen und Gruppen sind insbesondere Unternehmen, Vereine, Schulen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Arbeitgeber:innen, Veranstalter:innen und sonstige Auftraggeber:innen, die Leistungen für mehrere Personen buchen.

2.4. Teilnehmer:innen sind jene Personen, die tatsächlich an einer Tour teilnehmen oder Ausrüstung nutzen.

3. Buchung und Vertragsabschluss

3.1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Prospekten oder auf Social Media ist noch kein verbindliches Angebot.

3.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald TraunXperience die Buchung schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder ausdrücklich mündlich bestätigt.

3.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, der Leistungsbeschreibung und allfälligen individuell vereinbarten Bedingungen.

3.4. Bei Gruppenbuchungen hat die buchende Person sicherzustellen, dass alle Teilnehmer:innen über die AGB, Teilnahmevoraussetzungen, Sicherheitsregeln und Risikoaufklärung informiert werden.

3.5. TraunXperience kann Buchungen aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Sicherheitsbedenken, ungeeigneten Wetter- oder Wasserbedingungen oder fehlenden Teilnahmevoraussetzungen.

4. Leistungen von TraunXperience

4.1. TraunXperience bietet Freizeit-, Natur-, Wasser- und Erlebnisleistungen sowie den Verleih von Wassersportausrüstung an.

4.2. Zeitangaben, Streckenangaben und Tourdauer sind Richtwerte. Änderungen können insbesondere wegen Wetter, Wasserstand, Strömung, Sicherheit, behördlichen Vorgaben oder Naturschutz erforderlich sein.

4.3. TraunXperience darf Ablauf, Startzeit, Strecke, Ein- und Ausstiegsstellen oder Durchführung ändern, wenn dies aus Sicherheits-, Wetter-, Wasserstands-, Organisations- oder Naturschutzgründen notwendig und zumutbar ist.

4.4. Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere An- und Abreise, Verpflegung, Unterkunft, Versicherungen oder Verwahrung von Wertgegenständen.

5. Teilnahmevoraussetzungen

5.1. Die Teilnahme an wasserbezogenen Aktivitäten setzt voraus, dass die teilnehmende Person ausreichend schwimmen kann, körperlich und psychisch geeignet ist und keine gesundheitlichen Umstände vorliegen, die eine sichere Teilnahme gefährden.

5.2. Für geführte Touren müssen Teilnehmer:innen grundsätzlich mindestens 15 Minuten frei schwimmen können.

5.3. Personen mit sicherheitsrelevanten gesundheitlichen Umständen haben TraunXperience vor Beginn der Leistung zu informieren. Dazu zählen insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Asthma, Diabetes, schwere Allergien, Panikzustände, eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft oder sonstige relevante Einschränkungen.

5.4. Die Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder erheblich beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss ist untersagt.

5.5. Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen teilnehmen. TraunXperience kann eine schriftliche Zustimmung verlangen.

5.6. TraunXperience darf Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn berechtigte Zweifel an Schwimmfähigkeit, gesundheitlicher Eignung, Nüchternheit, Sicherheitsverständnis oder Teilnahmefähigkeit bestehen.

5.7. Erfolgt der Ausschluss aus Gründen, die Kund:innen oder die teilnehmende Person zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit TraunXperience leistungsbereit war und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

6. Sicherheitsunterweisung und Verhalten

6.1. Vor Beginn jeder Tour oder Gerätemiete erfolgt eine verpflichtende Sicherheitsunterweisung.

6.2. Die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung ist Voraussetzung für die Nutzung der Ausrüstung und die Teilnahme an der Tour.

6.3. Die Anweisungen von TraunXperience und der Guides sind während der gesamten Leistung zu befolgen.

6.4. Schwimmwesten sind während der gesamten Nutzung am Wasser verpflichtend zu tragen.

6.5. Helme sind bei Traunschlucht-Fahrten, Wildwasserabschnitten oder bei entsprechender Anordnung durch TraunXperience verpflichtend zu tragen.

6.6. Verboten sind insbesondere:

  • Springen von Booten, Brücken, Felsen oder Uferbereichen;
  • Wechseln zwischen Booten während der Fahrt;
  • mutwilliges Kippen, Schaukeln oder Gefährden anderer Personen;
  • eigenmächtiges Entfernen von der Gruppe;
  • Befahren gesperrter oder verbotener Abschnitte;
  • Betreten privater Grundstücke ohne Zustimmung;
  • Alkohol- oder Drogenkonsum vor oder während der Tour;
  • Lärm, Müllablagerung, Lagerfeuer oder Störungen von Natur, Tieren, Anrainer:innen oder anderen Nutzer:innen.

6.7. Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln, Natur- und Gewässerschutzvorgaben oder Anweisungen kann TraunXperience die betroffene Person von der Leistung ausschließen oder die Tour abbrechen.

7. Verleih von Ausrüstung

7.1. Verliehene Ausrüstung bleibt im Eigentum von TraunXperience.

7.2. Die Ausrüstung darf nur für den vereinbarten Zeitraum, Ort und Zweck genutzt werden.

7.3. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von TraunXperience nicht erlaubt.

7.4. Kund:innen hat die Ausrüstung sorgfältig, sachgemäß und entsprechend der Sicherheitsunterweisung zu verwenden.

7.5. Erkennbare Schäden sind bei Übergabe unverzüglich zu melden.

7.6. Schäden, Verlust oder Funktionsstörungen während der Nutzung sind TraunXperience unverzüglich mitzuteilen.

7.7. Kund:innen haftet für Schäden oder Verlust der Ausrüstung, soweit diese durch schuldhaftes Verhalten, unsachgemäße Verwendung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder verbotene Weitergabe verursacht wurden.

7.8. Normale Abnutzung und Schäden aufgrund nicht erkennbarer Materialfehler gehen nicht zulasten des Kunden.

7.9. Bei schuldhaft verursachten Schäden sind die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten zu ersetzen. Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden ist der Zeitwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Preise, Zahlung und Kaution

8.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

8.2. Verbraucherpreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

8.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Buchung, Abholung oder Tourantritt fällig.

8.4. TraunXperience kann eine angemessene Kaution oder Zahlungsautorisierung verlangen. Diese dient der Sicherstellung berechtigter Forderungen, insbesondere aus Schäden, Verlust oder verspäteter Rückgabe.

8.5. Ausweisdokumente dürfen zur Identitätsprüfung vorgezeigt werden. Eine Kopie oder dauerhafte Hinterlegung erfolgt nur, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Absage, Änderung oder Abbruch durch TraunXperience

9.1. TraunXperience kann Leistungen aus sachlichen Gründen absagen, verschieben, einschränken oder abbrechen, insbesondere bei:

  • Hochwasser oder gefährlichem Wasserstand;
  • Gewitter, Unwetter, Sturm oder Wetterwarnung;
  • gefährlichen Temperaturen oder Unterkühlungsgefahr;
  • behördlichen Maßnahmen oder Sperren;
  • fehlender Mindestteilnehmerzahl;
  • Ausfall sicherheitsrelevanter Personen;
  • technischen Mängeln an sicherheitsrelevanter Ausrüstung;
  • sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung gefährden.

9.2. Erfolgt eine Absage durch TraunXperience vor Leistungsbeginn aus Gründen, die Kund:innen nicht zu vertreten hat, kann Kund:innen zwischen kostenfreier Umbuchung und Rückerstattung bereits bezahlter Beträge wählen.

9.3. Wird eine Tour nach Beginn aus Sicherheitsgründen abgebrochen, richtet sich eine allfällige Rückerstattung nach den Umständen des Einzelfalls.

9.4. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10. Natur-, Gewässer- und Umweltschutz

10.1. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der geltenden natur-, wasser-, schifffahrts-, umwelt- und zivilrechtlichen Vorgaben.

10.2. Gesperrte, geschützte oder behördlich eingeschränkte Bereiche dürfen nicht befahren oder betreten werden.

10.3. Ein- und Ausstieg dürfen nur an freigegebenen oder von TraunXperience bezeichneten Stellen erfolgen.

10.4. Kiesbänke, Schilfzonen, Röhrichtbestände, Brutplätze, Ufervegetation und private Grundstücke dürfen nicht betreten oder beschädigt werden.

10.5. Müll, Glas, Verpackungen, Zigarettenstummel oder sonstige Gegenstände dürfen nicht im oder am Wasser zurückgelassen werden.

10.6. Kund:innen haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden, Verwaltungsstrafen, Ersatzansprüche oder Ansprüche Dritter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

11.1. TraunXperience kann im Rahmen der Leistungen Foto- und Videoaufnahmen anfertigen, soweit dies zur Dokumentation, Sicherheit, internen Qualitätssicherung oder aufgrund berechtigter Interessen zulässig ist.

11.2. Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen Teilnehmer:innen erkennbar sind, insbesondere auf Website, Social Media, Drucksorten oder zu Werbezwecken, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen ausreichenden Rechtsgrundlage.

11.3. Eine Foto- oder Videoeinwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11.4. Die Nichtabgabe einer Foto- oder Videoeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme.

12. Datenschutz

12.1. TraunXperience verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des DSG.

12.2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Buchungsabwicklung, Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation, Sicherheitsorganisation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

12.3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TraunXperience.

12.4. Newsletter werden nur aufgrund gesonderter Einwilligung versendet. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

13. Haftung von TraunXperience

13.1. TraunXperience führt die Leistungen sorgfältig, sicherheitsorientiert und unter Berücksichtigung vorhersehbarer Risiken durch.

13.2. TraunXperience haftet für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.3. Für sonstige Schäden haftet TraunXperience nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Sonderregelungen für Verbraucher:innen, Unternehmer:innen und Organisationen.

13.4. TraunXperience haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch eigenmächtiges, vertragswidriges oder sicherheitswidriges Verhalten des Kunden oder der teilnehmenden Person verursacht werden.

13.5. Dazu zählen insbesondere Schäden durch:

  • Missachtung der Sicherheitsunterweisung;
  • Nichtbefolgung von Guide-Anweisungen;
  • falsche Angaben zur Schwimmfähigkeit, Gesundheit oder Eignung;
  • Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder erheblich beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss;
  • eigenmächtiges Verlassen der Gruppe;
  • Nutzung außerhalb des vereinbarten Bereichs;
  • Befahren gesperrter Bereiche;
  • unsachgemäße Verwendung der Ausrüstung.

13.6. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Smartphones, Kameras, Uhren, Schmuck, Brillen, Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände haftet TraunXperience nur, wenn der Schaden von TraunXperience oder Personen, für die TraunXperience einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

13.7. Wird ein Gegenstand ausdrücklich zur Verwahrung übernommen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Haftung des Kunden

14.1. Kund:innen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er TraunXperience, anderen Teilnehmer:innen oder Dritten schuldhaft zufügt.

14.2. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Ausrüstung, Missachtung von Sicherheitsanweisungen, Weitergabe von Ausrüstung an Dritte, Befahren gesperrter Bereiche, Betreten privater Grundstücke oder schuldhaft verursachten Bergungs-, Rückhol- oder Rettungsmaßnahmen.

14.3. Eine Schad- und Klagloshaltung zugunsten von TraunXperience besteht nur, soweit der Schaden oder Anspruch auf schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist und gesetzlich zulässig ist.

15. Gewährleistung

15.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

15.2. Gegenüber Verbraucher:innen werden gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

15.3. Erkennbare Mängel, Sicherheitsbedenken oder Schäden an Ausrüstung sind unverzüglich mitzuteilen, damit TraunXperience Abhilfe schaffen kann.

Teil B – Besondere Bestimmungen für Verbraucher:innen

16. Anwendbarkeit

16.1. Dieser Teil gilt, wenn Kund:innen Verbraucher:in ist.

16.2. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B gehen die verbraucherschützenden Bestimmungen des Teils B vor.

16.3. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

17. Kein Rücktrittsrecht bei terminisierten Freizeitdienstleistungen

17.1. Bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht für Verbraucher:innen kein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung durch TraunXperience ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist.

17.2. Dies betrifft insbesondere gebuchte Touren, Kurse, Erlebnisse, Gruppenveranstaltungen und sonstige Freizeitangebote von TraunXperience, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden.

17.3. Dies gilt auch für Verleihleistungen mit fixem Nutzungszeitraum, soweit diese als Freizeitdienstleistung mit bestimmtem Leistungszeitraum zu qualifizieren sind.

17.4. Grundlage dafür ist § 18 Abs 1 Z 10 FAGG.

17.5. Unabhängig davon gelten die nachstehenden vertraglichen Stornobedingungen.

18. Stornobedingungen für Verbraucher:innen

18.1. Sofern bei der konkreten Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für Verbraucher:innen folgende Stornobedingungen:

  • bis 30 Tage vor Termin: 10 % des vereinbarten Entgelts;
  • 29 bis 15 Tage vor Termin: 30 % des vereinbarten Entgelts;
  • 14 bis 3 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts;
  • ab 2 Tage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgelts.

18.2. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass TraunXperience kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

18.3. TraunXperience bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

18.4. Ersatzteilnehmer:innen können nach Rücksprache mit TraunXperience genannt werden, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Umbuchung organisatorisch möglich ist.

18.5. Nimmt Kund:innen eine ordnungsgemäß angebotene Leistung aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit gesetzlich zulässig.

19. Haftung gegenüber Verbraucher:innen

19.1. Gegenüber Verbraucher:innen haftet TraunXperience für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

19.2. Für sonstige Schäden haftet TraunXperience bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

19.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TraunXperience für sonstige Schäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit gesetzlich zulässig.

19.4. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung, die Durchführung sicherheitsrelevanter Unterweisungen und die Beachtung grundlegender Sicherheitsanforderungen.

19.5. Gesetzlich zwingende Ansprüche von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

20. Zahlungsverzug bei Verbraucher:innen

20.1. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbraucher:innen die gesetzlichen Verzugszinsen.

20.2. Mahn- und Inkassokosten werden nur verrechnet, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig, angemessen und gesetzlich zulässig sind.

21. Gerichtsstand bei Verbraucher:innen

21.1. Für Klagen gegen Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21.2. Eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbraucher:innen wird nicht getroffen.

Teil C – Besondere Bestimmungen für Unternehmer:innen, Organisationen und Gruppen

22. Anwendbarkeit

22.1. Dieser Teil gilt für Unternehmer:innen, Organisationen, Vereine, Schulen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen, Arbeitgeber:innen, Veranstalter:innen und sonstige Gruppenbuchungen, soweit der Vertrag nicht als Verbrauchergeschäft zu qualifizieren ist.

22.2. Im Zweifel ist vor Vertragsabschluss offenzulegen, ob die Buchung als Verbraucher:in oder als Unternehmer:in beziehungsweise Organisation erfolgt.

22.3. Bucht eine Organisation oder ein Unternehmen für mehrere Teilnehmer:innen, ist die buchende Organisation Vertragspartnerin von TraunXperience, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

23. Pflichten der buchenden Organisation

23.1. Die buchende Organisation hat sicherzustellen, dass alle Teilnehmer:innen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

23.2. Die buchende Organisation hat alle Teilnehmer:innen rechtzeitig über AGB, Sicherheitsregeln, Teilnahmevoraussetzungen und Risikoaufklärung zu informieren.

23.3. Bei minderjährigen Teilnehmer:innen hat die buchende Organisation dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter:innen vorliegen.

23.4. Bei Schulgruppen, Vereinen oder sonstigen beaufsichtigten Gruppen bleibt die allgemeine Aufsichtspflicht der jeweiligen Lehrpersonen, Begleitpersonen oder Gruppenverantwortlichen aufrecht.

23.5. TraunXperience übernimmt die fachliche Leitung am Wasser, insbesondere Sicherheit, Navigation, Technik und situationsbezogene Anweisungen.

23.6. Die buchende Organisation hat TraunXperience rechtzeitig über besondere Risiken zu informieren, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Schwimmfähigkeit, besondere Betreuungsbedürfnisse oder sonstige sicherheitsrelevante Umstände einzelner Teilnehmer:innen.

24. Zahlung bei Unternehmer:innen und Organisationen

24.1. Rechnungen an Unternehmer:innen und Organisationen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

24.2. TraunXperience kann eine angemessene Anzahlung verlangen.

24.3. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmer:innen die gesetzlichen unternehmensrechtlichen Verzugszinsen.

24.4. Kund:innen hat TraunXperience alle zur Rechnungslegung erforderlichen Daten richtig und vollständig bekanntzugeben.

25. Stornobedingungen für Unternehmer:innen, Organisationen und Gruppen

25.1. Sofern bei der konkreten Buchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für Unternehmer:innen, Organisationen und Gruppen folgende Stornobedingungen:

  • bis 30 Tage vor Termin: 20 % des vereinbarten Entgelts;
  • 29 bis 15 Tage vor Termin: 50 % des vereinbarten Entgelts;
  • 14 bis 7 Tage vor Termin: 70 % des vereinbarten Entgelts;
  • ab 6 Tage vor Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgelts.

25.2. Die Stornogebühr berücksichtigt insbesondere Reservierung, organisatorische Vorbereitung, Personalplanung, Materialdisposition, blockierte Kapazitäten und entgangene anderweitige Buchungsmöglichkeiten.

25.3. TraunXperience berücksichtigt ersparte Aufwendungen.

25.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass TraunXperience kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

25.5. TraunXperience bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

25.6. Änderungen der Teilnehmer:innenzahl sind TraunXperience so früh wie möglich mitzuteilen. Ob eine Reduktion entgeltmindernd berücksichtigt werden kann, richtet sich nach Zeitpunkt der Mitteilung, konkreter Leistung, bereits entstandenen Kosten und Zumutbarkeit für TraunXperience.

26. Haftung gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen

26.1. Gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen haftet TraunXperience für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

26.2. Für sonstige Schäden haftet TraunXperience gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

26.3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

26.4. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, frustrierte Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder bloße Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

26.5. Die Haftung von TraunXperience ist gegenüber Unternehmer:innen und Organisationen der Höhe nach mit dem für die konkrete Leistung vereinbarten Entgelt begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Begrenzung gilt nicht bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

26.6. Gesetzlich zwingende Haftungen bleiben unberührt.

27. Haftung und Schadloshaltung durch Organisationen

27.1. Die buchende Organisation haftet für eigenes Organisationsverschulden.

27.2. Die buchende Organisation haftet insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass sie Teilnehmer:innen mangelhaft informiert, ungeeignete Teilnehmer:innen anmeldet, fehlende Zustimmungen bei Minderjährigen nicht einholt, sicherheitsrelevante Informationen nicht weitergibt oder Aufsichtspflichten verletzt.

27.3. Die buchende Organisation hat TraunXperience hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, soweit diese Ansprüche auf schuldhaftes Verhalten oder schuldhafte Unterlassungen der Organisation, ihrer Organe, Mitarbeiter:innen, Begleitpersonen oder Teilnehmer:innen zurückzuführen sind.

27.4. Diese Schad- und Klagloshaltung gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

28. Gerichtsstand bei Unternehmer:innen und Organisationen

28.1. Gegenüber Unternehmer:innen, Organisationen, Vereinen, Schulen, Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, Arbeitgeber:innen, Veranstalter:innen und sonstigen Gruppen gilt für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit TraunXperience das sachlich zuständige Gericht in Wels als vereinbart.

28.2. TraunXperience ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

28.3. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht.

Teil D – Schlussbestimmungen

29. Gutscheine

29.1. Gutscheine sind, sofern nicht anders angegeben, ab Ausstellung 30 Jahre gültig, soweit keine gesetzlich zulässige kürzere Frist vereinbart wurde.

29.2. Eine Barablöse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

29.3. Terminabhängige Leistungen unterliegen Verfügbarkeit, Wetter-, Wasserstands- und Sicherheitsbedingungen.

30. Kein Pauschalreisevertrag, sofern nicht ausdrücklich vereinbart

30.1. Die Leistungen von TraunXperience sind grundsätzlich Freizeit-, Sport-, Erlebnis- und Verleihleistungen.

30.2. Ein Pauschalreisevertrag liegt nur vor, wenn ausdrücklich mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes zu einem Gesamtpaket verbunden und als solches angeboten werden.

30.3. Werden im Einzelfall Leistungen angeboten, die dem Pauschalreisegesetz unterliegen, gehen zwingende Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes diesen AGB vor.

31. Höhere Gewalt und unvermeidbare Ereignisse

31.1. TraunXperience haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Leistungen, soweit diese auf höhere Gewalt oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

31.2. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Hochwasser, Unwetter, Gewitter, Sturm, behördliche Sperren, behördliche Maßnahmen, Sicherheitswarnungen, Epidemien, Pandemien, Streiks, Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastruktur oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von TraunXperience.

31.3. Bereits bezahlte Entgelte werden im Fall einer Absage durch TraunXperience nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Bestimmungen rückerstattet oder für einen Ersatztermin gutgeschrieben.

32. Kommunikation

32.1. Rechtserhebliche Erklärungen können schriftlich oder per E-Mail abgegeben werden, sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

32.2. Kund:innen hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

33. Anwendbares Recht

33.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

33.2. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit diese gesetzlich zwingend anwendbar sind.

34. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

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Unser Team beantwortet gerne alle Fragen zu den Geschäftsbedingungen.

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